Brücken- und Tunnelbau

Der Brücken- und Tunnelbau gehört dem Tiefbau an. Baumaßnahmen werden durch eine Baustelle gesichert, um den arbeitenden Bauunternehmen ausreichend Platz zur Umsetzung zu bieten. Baustellen dienen zudem der Sicherheit der Bevölkerung, besonders im Straßenverkehr. Vor Baubeginn ist eine hinreichende Planung notwendig. Dafür ist das Bauamt des Bundes, Landes oder der Kommune zuständig. Die Auftragserteilung setzte eine Ausschreibung voraus.

Notwenigkeit neuer Brücken und Tunnel

Um einen reibungslosen Verkehrsablauf zu garantieren, sind an vielen Stellen des Landes der Bau von Brücken notwendig. Mit einer Brücke werden Gebietsteile miteinander verbunden oder bei Hochbrücken, die darunter liegenden Landesflächen übergangen. Die Notwenigkeit geht vom Bauamt aus, die sämtliche Wege und Straßen überprüfen muss. Bei dem Bau eines Tunnels ist die strategische Planung von hoher Bedeutung. Es müssen oft Steinproben aus einem Massiv entnommen werden, um die Realisierbarkeit zu prüfen. Ist die Planung für den Brücken- und Tunnelbau abgeschlossen, so wird für den Neubau eine Baustelle eingerichtet.

Sanierung bestehender Brücken und Tunnel

Durch ein hohes Verkehrsaufkommen auf Brücken und Tunnel nimmt die Substanz der Bauwerke ab. Beeinflusst durch Witterung und Fahrzeugabgase besteht die Notwendigkeit durch den Brücken- und Tunnelbau, die bestehenden Anlagen rechtzeitig zu sanieren. Für die Zeit der Sanierung wird eine Baustelle eingerichtet. In dieser Zeit kommt es durchaus zur Behinderung des Straßenverkehrs, sofern es sich dabei nicht ausschließlich um nächtliche Arbeiten handelt. Zur Sanierung gehört auch die Planung der Fluchtwege aus einem Tunnel. Die Sicherheitsanlagen sind ebenso zu überprüfen, um die Tauglichkeit zu gewährleisten.

Vergabe von Aufträgen im Brücken- und Tunnelbau

Wer die Baustelle errichten darf, ist von der Ausschreibung abhängig. Dazu gibt es rechtliche Vorgaben durch die Europäische Union. Die stellt den rechtmäßigen Wettbewerb sicher, damit alle internationalen Unternehmen sich an den Projekten beteiligen können. Für die Planungsbüros bedeutet jede Planung ein hohes Risiko. Denn am Ende erhalten nur sehr wenige Unternehmen für die Umsetzung des geplanten Projekts. Dennoch lohnt sich die Teilnahme an den Ausschreibungen, um seine Position im Baugewerbe zu festigen.

Informationsaustausch mit der Bevölkerung

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Bevölkerung rechtzeitig über die geplante Baustelle durch den Brücken- und Tunnelbau in Kenntnis zu setzen ist. Ebenso hat die Bevölkerung das Recht des Einspruchs, wenn sie von der Planung nicht überzeugt ist oder diese als relevant ansieht. Die Baustelle für den Brücken- und Tunnelbau darf nur so lange bestehen, bis das Projekt abgeschlossen ist. Umleitungen sichern den Verkehr, was häufig zu einem höheren Zeitaufwand für die Verkehrsteilnehmer führt.